Kläger holt seine Spielverluste von Betano zurück:
Dass Betano dieses Jahr zu den Sponsoren der Fußball-EM in Deutschland gehört, dürfte inzwischen einigen bekannt sein. Aber, dass der Sportwettanbieter hierzulande jahrelang illegal Wetten im Internet angeboten hat, wissen nur die wenigsten. Genau deshalb wird sich das Unternehmen am 2. Mai um 11:30 Uhr vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verantworten müssen.
Ein Spieler, der zusammen mit Chargeback24 seine Verluste zurückholen will, klagt gegen Betano. Vor dem Oberlandesgericht Dresden hat er bereits Recht bekommen. Eine unserer Partnerkanzleien - HFS Rechtsanwälte - konnte diese Entscheidung im Mai 2023 für den Spieler erstreiten und damit das allererste Urteil vor einem OLG in einer solchen Sache bewirken. Jetzt wird dieser Fall wohl zum ersten Urteil in Karlsruhe führen und damit wegweisend für alle Instanzen unter dem BGH werden.
Das könnte also aus der bereits bestehenden Klagewelle gegen Anbieter von Online-Sportwetten einen regelrechten Tsunami machen, der auch andere Anbieter mitreißt. Denn Bwin, Tipico, Bet365 Bet-at-home oder Interwetten und viele weitere Anbieter haben mit ihren illegalen Wettangeboten zahlreiche Menschen in die Spielsucht getrieben und sie Haus und Hof verspielen lassen.
Das Oberlandesgericht Dresden hat bei diesem Sportwetten-Fall eindeutig und ausführlich für den Spieler entschieden
Der Spieler im aktuellen Fall hatte bei Betano im Jahr 2018 rund 12.000 Euro verwettet. Das OLG Dresden hat entschieden, dass er das Geld plus fünf Prozent Zinsen zurückbekommen soll. Gegen dieses Urteil ging der Sportwettanbieter, der von der österreichischen Betkick Sportwettenservice GmbH betrieben wird, in Berufung. Eine Chance sieht Betano sicherlich darin, dass es bereits im Jahr 2012 ein Lizenzierungsverfahren in Deutschland gab, bei dem sich der Anbieter auf eine Konzession beworben hatte. Dieses Verfahren ist aber gescheitert.
Keiner der Sportwettanbieter, die sich damals auf eine Lizenz beworben hatten, konnte eine bekommen. Anschließend brauchten die dafür zuständigen Behörden bis zum Jahr 2020, bis sie ein valides System zur Vergabe von Lizenzen an Online-Sportwettanbieter entwickeln konnten. Dadurch herrschte acht Jahre lang das pure Chaos in diesem Marktsegment. Denn die Sportwettenanbieter gingen einfach ohne Lizenzen in Deutschland online, machten was sie wollten, weil sie von den Behörden auch nicht kontrolliert wurden und trieben zahlreiche Menschen unkontrolliert in die Sucht.
Verbotene Cashout-Funktion bei Sportwetten angeboten
Das beste Beispiel, das diesen Zustand zeigt, ist die sogenannte Cashout-Funktion, bei der sich der Spieler bereits während der Wette einen (Bruch-)Teil davon sofort wieder auszahlen lassen kann, wenn es schlecht läuft. Die Glücksspielforschung hat inzwischen nachgewiesen, wie schnell genau diese Funktion süchtig machen kann. Aus diesem Grund haben die Behörden den Anbietern untersagt, diese Funktion zu verwenden. An das Verbot hielt sich aber über Jahre hinweg kaum ein Sportwettanbieter – auch Betano nicht. Und das ist nicht die einzige Vorgabe, an die sich Betano – wie auch nahezu alle anderen Anbieter – nicht gehalten haben.
Darüber hinaus ist in der Chargeback24-Datenbank besonders eindrücklich zu sehen, wie das 1.000-Euro-Limit auch von Betano umgangen wurde. Es galt bereits seit dem Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2012 grundsätzlich, dass Zocker pro Monat nur 1.000 Euro auf ihr Spielerkonto einzahlen dürfen. Chargeback24 hat zahlreiche Nachweise dafür, dass weder Betano noch die meisten anderen Anbieter von Online-Sportwetten dieses Verbot eingehalten haben.
Wie wird der BGH das Chaos bei der Lizenzvergabe für Sportwetten beurteilen?
Die Frage ist jetzt, ob man angesichts des Chaos um die Vergabe von Lizenzen von den Sportwettanbietern Schadenersatz fordern kann oder nicht. Florian Friederich, Gründer von Chargeback24, hat dazu eine eindeutige Meinung: „Die Rechtslage müsste doch klar sein: ich kann ja auch nicht einfach ein Restaurant eröffnen, obwohl ich keine Konzession dafür habe. Da machen mir die Behörden spätestens nach einer Woche den Laden dicht.“ So sah es das OLG Dresden übrigens auch: Keine Lizenz, kein Geschäft. Das Oberlandesgericht stellte dazu außerdem klar, dass es während der Zeit, als der Spieler wettete, laut Glücksspielstaatsvertrag ein ausdrückliches Verbot des Angebots von Online-Glücksspielen in Deutschland gab. Nur mit einer gültigen behördliche Erlaubnis
– die eben nicht erworben werden konnte – wäre das legale Angebot möglich gewesen.
Das OLG Dresden stellte im Bezug auf eine Lizenz klar fest:
„Solange diese nicht erteilt war, bestand das grundsätzliche Verbot fort. Das bloße Recht auf die (künftige) Erteilung einer Konzession kann im Verhältnis zum Spielteilnehmer aus dem verbotenen kein erlaubtes Online-Wettspiel machen.“
Die Tendenzen sind daher klar. Wir gehen - nicht zuletzt auf Grund der von uns erstrittenen OLG-Entscheidungen in Sachen Sportwetten - fest davon aus, dass das höchste deutsche Gericht zu Gunsten des Spielers urteilen wird und können die Entscheidung kaum erwarten! Das wird Betano den massiven Werbeauftritt bei der EM sicher ziemlich vermiesen.
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Chargeback24 GmbH