Wir kommen direkt aus dem OLG Stuttgart – ist ja quasi gleich bei uns um die Ecke – und bringen drei große Aufreger aus der Verhandlung gegen Paypal mit. Ein Glücksspieler hat Paypal auf Schadenersatz verklagt.
Der Richter ist der Meinung, Paypal sei nicht zuzumuten, Zahlungen an illegale Casinos herauszufiltern. „Hier geht es um Massenaufträge, die nicht im Einzelnen kontrolliert werden können“, sagte er. Die Bestimmungen seien zu undurchsichtig, um zu erkennen ob es sich um ein illegales, ein geduldetes oder ein Online-Casino mit gültiger Lizenz in Schleswig-Holstein handle. Wir sind der Meinung, das ist Quatsch. Denn mit unserem eigenen Auswertungstool könnten wir solche Daten im Handumdrehen herausfiltern, also muss dies doch auch Paypal zuzumuten sein.
Der Richter ging aber noch weiter und legte die aktuelle Rechtslage so aus, dass nicht der Finanzdienstleister verantwortlich für die Kontrollen solcher Überweisungen sein kann, sondern dass dafür die Behörden zuständig seien. Unser Partneranwalt Thomas Schopf von den HFS Rechtsanwälten aus Ludwigsburg sagt dazu: „Der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, die Mitwirkungen an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel zu verbieten. Wenn man jetzt den Zahlungsdienstleistern keine Pflicht zur Überprüfung ihres eigenen Geschäfts auferlegt, so läuft dieses Verbot vollkommen leer.“ Außerdem liege es nahe, dass Paypal wegen sogenannten Akzeptanzverträgen mit Casinos Bescheid wusste, welche illegal sind. Und er setzt noch einen oben drauf: „Die Banken haben auf eigenen Wunsch sogenannte Whitelists von der Glücksspielaufsichtsbehörde bekommen, mit denen sie genau überprüfen können, ob ein Casino illegal ist.“
Fakt ist: Es gab und gibt weiterhin kein einziges legales Online-Casino in den restlichen 15 Bundesländern mit einer gültigen Lizenz. Selbst in Schleswig-Holstein sind es gerade mal 11 Anbieter, die – in stark begrenztem Rahmen – ihr Angebot an die nur 2,41 Millionen erwachsenen Einwohner richten dürfen, das entspricht nicht einmal 3,5% der Gesamtbevölkerung Deutschlands! Und jetzt dürft ihr mal raten, wo die Lizenzen aus Malta und Gibraltar, auf die sich die die illegalen Anbieter so gerne berufen, gültig sind. Richtig: sie gelten für die Bewohner der Insel Malta (Gesamtbevölkerung: 500.000 Einwohner) bzw. von Gibraltar, das mit einer Einwohnerzahl von nicht einmal mehr 33.000 Menschen (Kinder und Jugendliche eingerechnet) gerade mal die Größe einer deutschen Kleinstadt hat.
Zu den Akzeptanzverträgen zwischen Paypal und Online-Casino-Anbietern gibt der Finanzdienstleister nur dürftige Auskünfte vor Gericht. Weil der Richter offensichtlich noch nicht wirklich verstanden hat, worum es dabei geht, fordert er weitere Auskunft darüber von beiden Seiten an. In diesen Verträgen müssen die Casinos ihre Geschäftsmodelle offenlegen. Das legt nahe, dass Paypal also doch über die Illegalität einiger Anbieter Bescheid gewusst haben musste. Spannend geht es am 15. Januar vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart weiter. Dann wird die Entscheidung verkündet.
Im Dezember hatte das Landgericht in Ulm (hier geht es zum Artikel im Handelsblatt) entschieden, dass der klagende Glücksspieler entschädigt werden muss. Er hatte genau 9.662,23 Euro über Paypal an ein Online-Casino ohne Lizenz in Deutschland überwiesen und dort verspielt. Nun sollte er das Geld zuzüglich Zinsen zurückerhalten. Dieses Gericht ist nämlich der Meinung, dass jeder
Zahlungsdienstleister die Pflicht hat zu überprüfen, ob eine Zahlung abgewickelt werden
darf oder gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. Genau dieser Pflicht sei Paypal nicht
nachgekommen. Und die Dimensionen sind gewaltig: Laut Schätzungen beträgt der
Glücksspielumsatz in Deutschland 90 Millionen Euro (Link zur Quelle Statista.com) am Tag. Auch Paypal hat daran enorm verdient. Der Zahlungsdienstleister ging aber in Berufung. So kam der Fall vor die nächste Instanz: das Oberlandesgericht in Stuttgart. Bisher kam Paypal bei solchen Klagen
weitgehend ungeschoren davon, weil es meistens zu außergerichtlichen Einigungen und somit nicht zu dem Urteil eines Richters kam. Der Kläger in dieser Sache ließ sich damit aber auch nicht mit zwei Vergleichsangeboten abspeisen und zog nun mit vor die nächsthöhere Instanz.
Vor dem Oberlandesgericht kam nun ans Licht, dass der Kläger sein Geld aber über sein Geschäftskonto verspielt hat und damit nicht mehr als einfacher Verbraucher gilt. Das bringt das ganze Verfahren in Verzug, da die Frage des zuständigen Gerichtsortes zu klären ist. Der könne nämlich zum Beispiel in Luxemburg sein, wo Paypal seinen Firmensitz hat. Hätte der Glücksspieler das Geld über sein privates Konto verzockt, wäre der Gerichtsstand der Wohnort des Verbrauchers. In diesem Fall wäre er also in Ulm richtig gewesen. Diese Frage müsste aber der Europäische Gerichtshof klären. Angesichts dieser Tatsache, die eine mehrjährige Verhandlung nach sich ziehen würde, schlug der Richter einen Vergleich vor, auf den sich Paypal aber nicht einlassen wollte. Jetzt geht es eben am 15. Januar weiter.
Was lernen wir aus dieser Verhandlung? Hier geht es um einen Sonderfall, weil das geschäftliche Konto benutzt wurde. Wer sein privates Konto benutzt hat, um unwissentlich Geld an illegale Casinos zu überweisen, der hat noch immer gute Chancen einen Teil des Geldes einzuklagen. Paypal hat zu Mitte 2019 die Zahlungsabwicklung für Online-Casinos zwar ausgeschlossen, aber diese Entscheidung kam etwas zu spät. Bis zum 1. Januar 2017 reicht nämlich die Verjährungsfrist mindestens zurück, innerhalb welcher Gelder, die an illegale Online-Glücksspielanbieter geflossen sind, zurückgeholt werden können. Dazu müsst ihr Eure Verluste allerdings bis 31.12.2020 Jahres zurückfordern. Somit bleiben nur noch wenige Wochen, um Verluste aus dem Jahr 2017 und möglicherweise auch davor, zurückzufordern. Wie das geht, erfahrt ihr hier.
Wir von Chargeback24 helfen Dir, Deine Verluste ohne viel Zeitaufwand zurückzuholen. Beste Chancen bestehen dann, wenn du Deine Wett- und Spieleinsätze bei Online-Anbietern verloren hast, die keine Lizenz für ihr Angebot in Deutschland besitzen. Und von denen gibt es mehr, als viele wissen: Rund 83 Prozent der Casino- und Wettumsätze im Netz sind in Deutschland illegal (hier berichtet der Spiegel). Deren professionelle Onlineauftritte sowie die Zusammenarbeit mit sog. Affiliate-Partnern wie z.B. „seriös.de“ (mit „Sitz“ in New Mexico, USA) oder „betrugstest.com“ (die dahinterstehende Firma „International Comparison Ltd.“ ist – nicht ganz überraschend – auf Malta registriert), suggerieren zum einen Seriosität in „Vergleichstests“ (letzere erhalten für die Platzierung der Partner-Links direkte Provisionen des jeweiligen Anbieters) und behaupten zum anderen – wider besseren Wissens und trotz Kenntnis zahlreicher höchstrichterlicher Urteile – die Lizenzen aus dem kleinsten EU-Staat (Malta) seien im größten EU-Staat (Deutschland) gültig.
Zu erkennen, welcher Glücksspielanbieter legal oder illegal ist, ist auf Grund der beschriebenen Situation nicht immer ganz einfach. Wir helfen Dir gerne, mit der von uns entwickelten Auswertungs-Software schnell und ohne großen manuellen Aufwand herauszufinden, bei welchen illegalen Anbietern Du Geld verloren hast und wie hoch die Gesamtsumme ist, die Du zurückfordern kannst. Ruckzuck werden so die Verluste (Einzahlungen abzgl. Auszahlungen) berechnet, mit denen wir gegen die Anbieter vorgehen können. Chargeback24 selbst hat drei eigene Anwälte, die sich täglich mit dem Thema Online-Glücksspiel beschäftigen und arbeitet darüber hinaus mit spezialisierten Partneranwälten zusammen. Die Suche nach einem geeigneten Anwalt fällt dadurch für Dich weg. Und das Beste dabei: Kosten entstehen nur bei Erfolg.
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